Rechtssache
TOMORROW FOCUS AG gewinnt Spruchstellenverfahren
München, 24. November 2009 - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat
mit Beschluss vom 4. November 2009 entschieden, dass das Umtauschverhältnis
in dem Verschmelzungsvertrag zwischen der TOMORROW Internet AG und der
TOMORROW FOCUS AG (damals firmierend als FOCUS Digital AG) aus dem Jahr
2001 nicht unangemessen sei.
Die übernehmende TOMORROW FOCUS AG hat daher aus dem Verschmelzungsvertrag
von 2001 keine bare Zuzahlung an die Aktionäre der ehemaligen TOMORROW
Internet AG zu leisten.
Das Spruchstellenverfahren hatten Aktionäre der TOMORROW Internet AG gemäß
§ 15 Abs. 1 UmwG eingeleitet, da sie der Meinung waren, das in dem
Verschmelzungsvertrag von 2001 festgesetzte Umtauschverhältnis sei
unangemessen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hamburg durch
Beschluss vom 11. Oktober 2006 noch zu Lasten der TOMORROW FOCUS AG
entschieden. Daher hatte es den Verschmelzungsvertrag aus 2001 abgeändert
und als zusätzliche Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der
TOMORROW Internet AG auf die TOMORROW FOCUS AG für jede der abzugebenden
Aktien der TOMORROW Internet AG zusätzlich eine bare Zuzahlung von EUR 0,37
festgesetzt.
Mit seiner Entscheidung hatte sich das Landgericht Hamburg über die
Feststellungen aller an dem Verfahren beteiligten Wirtschaftsprüfer über
die zugrundeliegenden Unternehmensbewertungen hinweg gesetzt.
Gegen diese Entscheidung hatte die TOMORROW FOCUS AG noch in 2006
Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. In der
Sache hat die TOMORROW FOCUS AG mit ihrer Beschwerde voll obsiegt.
Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg ist noch nicht
rechtskräftig. Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind allerdings nur
unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen denkbar.
Ansprechpartner
Stellv. Leiterin Konzernkommunikation und Investor Relations
TOMORROW FOCUS AG

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