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Investor Relations

    Rechtssache

    TOMORROW FOCUS AG gewinnt Spruchstellenverfahren

    München, 24. November 2009 - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat
    mit Beschluss vom 4. November 2009 entschieden, dass das Umtauschverhältnis
    in dem Verschmelzungsvertrag zwischen der TOMORROW Internet AG und der
    TOMORROW FOCUS AG (damals firmierend als FOCUS Digital AG) aus dem Jahr
    2001 nicht unangemessen sei.

    Die übernehmende TOMORROW FOCUS AG hat daher aus dem Verschmelzungsvertrag
    von 2001 keine bare Zuzahlung an die Aktionäre der ehemaligen TOMORROW
    Internet AG zu leisten.

    Das Spruchstellenverfahren hatten Aktionäre der TOMORROW Internet AG gemäß
    § 15 Abs. 1 UmwG eingeleitet, da sie der Meinung waren, das in dem
    Verschmelzungsvertrag von 2001 festgesetzte Umtauschverhältnis sei
    unangemessen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hamburg durch
    Beschluss vom 11. Oktober 2006 noch zu Lasten der TOMORROW FOCUS AG
    entschieden. Daher hatte es den Verschmelzungsvertrag aus 2001 abgeändert
    und als zusätzliche Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der
    TOMORROW Internet AG auf die TOMORROW FOCUS AG für jede der abzugebenden
    Aktien der TOMORROW Internet AG zusätzlich eine bare Zuzahlung von EUR 0,37
    festgesetzt.

    Mit seiner Entscheidung hatte sich das Landgericht Hamburg über die
    Feststellungen aller an dem Verfahren beteiligten Wirtschaftsprüfer über
    die zugrundeliegenden Unternehmensbewertungen hinweg gesetzt.

    Gegen diese Entscheidung hatte die TOMORROW FOCUS AG noch in 2006
    Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. In der
    Sache hat die TOMORROW FOCUS AG mit ihrer Beschwerde voll obsiegt.

    Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg ist noch nicht
    rechtskräftig. Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind allerdings nur
    unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen denkbar.










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    Armin Blohmann
    Armin Blohmann

    Leiter Konzernkommunikation und Investor Relations

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