Was tun, wenn der Urlaub zur Katastrophe wird?
Nach anstrengenden Monaten im Büro fiebert man dem wohlverdienten Urlaub entgegen. Doch dann kommt alles anders, als man denkt...
Der Baustellenlärm vom Hotelanbau raubt den Schlaf, der Pool ist voller Algen und das Essen sorgt für Magenkrämpfe.
HolidayCheck-Hoteltesterin Nina Heinemann nahm in den vergangenen vier Jahren mehr als 230 Hotels unter die Lupe:
Was sollte man machen, wenn man so ein Szenario vorfindet?
Nina: Zunächst zur Rezeption gehen und die Mängel melden. Das Hotel muss die Möglichkeit haben, nachzubessern. Bei Lärmbelästigungen oder weiterer gravierender Mängel, kann man auch ein anderes Zimmer verlangen. Wird das Hotel nicht aktiv, ist der nächste Ansprechpartner der Reiseleiter vor Ort. Für die Beseitigung der Mängel bitte eine Frist setzen, die sich nach der Länge des Urlaubs richtet. Wenn der Urlaub eine Woche dauert, ist z.B. eine Frist von einem Tag in Ordnung.
Und wenn sich nichts ändert?
Nina: Man kann direkt beim Reiseleiter schriftlich kündigen – dann muss man jedoch den weiteren Urlaub selbst organisieren oder zeitnah abreisen. Das ist natürlich oft keine gute Lösung. Meistens läuft es so ab: Nach der Rückkehr vom Urlaub wird beim Reiseveranstalter Minderung des Kaufpreises verlangt als Ausgleich dafür, dass die Ferienfreude durch die Mängel getrübt wurde.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Nina: Zuerst einmal alles dokumentieren: Fotos und Videos der Mängel machen und eine Mängelliste anfertigen. Diese vom Reiseleiter gegenzeichnen lassen. Es ist ganz wichtig, dass er vor Ort bereits informiert wird, sonst gehen die Ansprüche verloren. Weigert er sich, die Mängelanzeige entgegenzunehmen, Zeugen zum Gespräch hinzuziehen. Bei Krankheiten durch das Hotelessen zum Arzt vor Ort gehen und ein Attest ausstellen lassen. Innerhalb eines Monats nach der Rückreise müssen die Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Einfach per Einschreiben mit Rückschein dorthin schicken, einen konkreten Betrag fordern und die Mängel detailliert beschreiben.
Bekomme ich dann den vollen Reisepreis zurückerstattet?
Nina: Das ist eher unwahrscheinlich. Je nach Art des Mangels gibt es verschiedene Minderungen. Als Richtwert kann man hier die „Frankfurter Tabelle“ nehmen, in der mögliche Beeinträchtigungen und daraus folgende Ansprüche aufgelistet sind.

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